Autorenrecht – um was geht es dabei?
Der Begriff „Autorenrecht“ fasst alle Themen und Fragestellungen zusammen, die vor, während und nach einer Buchveröffentlichung zum Tragen kommen.
Vor und während der Veröffentlichung geht es beispielsweise darum, ob du mit deinem Buch die Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte wahrst oder in welchem Umfang du zitieren darfst. Auch kommt die Frage auf, was es bei der Verwendung von Fotos zu beachten gibt und ob du einen Titelschutz für deinen Buchtitel beantragen solltest. Das Impressum und der Autorenvertrag sind ebenfalls Themen, mit denen du dich vorab beschäftigen solltest.
Und auch nach der Veröffentlichung gibt es einiges zu beachten. Etwa, wie du deine Einnahmen aus Buchverkäufen versteuern musst und was du tun kannst, wenn ein anderer Autor Teile deines Buches veröffentlicht oder kopiert.
Rechtsverstöße können teuer werden, deshalb solltest du dich mit deinen Rechten und Pflichten als Autor gründlich auseinandersetzen.
Was ist das Urheberrecht?
Schon während du einen Text schreibst, bist du rechtlich gesehen sein Urheber. Das Urheberrecht tritt automatisch in Kraft und bedeutet, dass du allein das Recht hast, dein Werk zu verwerten, also zu veröffentlichen und zu vertreiben. Es schützt den Verfasser von geistigem oder materiellem Eigentum. Es gilt nicht nur für Buchautoren, sondern genauso für beispielsweise Fotografen, Bildhauer, Maler oder Komponisten.
Als Urheber bestimmst du nicht nur, ob, wann und wie Ihr Werk veröffentlicht wird, sondern du kannst das Urheberrecht auch bei einer Urheberrechtsverletzungen geltend machen. Zum Beispiel kann ein anderer Autor, Blogger oder Redakteur zur Rechenschaft gezogen werden, falls er Inhalte deines Buches unrechtmäßig übernommen hat. Dieser rechtliche Schutz ist durch die Verbreitung von digitalen Inhalten immer wichtiger geworden. Die Hemmschwelle, Fremdtexte als eigenes Gedankengut auszugeben, ist deutlich gesunken.
Welche Pflichtangaben braucht ein Buch?
Ob das Impressum oder der Barcode – es gibt einige Pflichtangaben, die bei deinem Buch nicht fehlen dürfen. Auch gilt es, richtig zu zitieren, wenn du Textausschnitte oder Bilder von Dritten verwendest. Außerdem sind die Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Internationale Standardbuchnummer (ISBN)
Mit einer ISBN lassen sich Bücher und Verlagserzeugnisse eindeutig identifizieren. In Deutschland vergibt die MVB Marketing- und Verlagsservice GMBH, eine Tochter des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die ISBNs an Verlage und Autoren.
Die ISBN wurde in den 1970er Jahren eingeführt, zunächst als zehnstellige Kennziffer, 2006 erfolgte die Erweiterung um drei Stellen, um die Kombinationsmöglichkeiten und damit die Anzahl zu vergebender Nummern zu erhöhen. Die 13 Ziffern einer ISBN sind nach einer genauen Systematik zusammengesetzt, um die jeweiligen Informationen zum Buch zu vermitteln. So kann herausgelesen werden, in welchem Land ein Buch verlegt wurde, durch welchen Verlag es erschienen ist und um welche Publikationsform, also Paperback, Hardcover oder E-Book, es sich handelt.
Zwar ist bei einer Buchveröffentlichung die Verwendung einer ISBN keine rechtliche Pflicht, aber sie ist Voraussetzung dafür, dass dein Buch in den Datenbanken und Warenwirtschaftssystem des Buchhandels sichtbar ist. Das heißt: Kein Buchhändler und keine Bibliothek kann dein Buch bestellen. Eine ISBN ist auch Bedingung für einen Eintrag in das Verzeichnis lieferbarer Bücher.
Bei der Veröffentlichung über einen Verlag erhältst du automatisch eine ISBN. Wenn du dich für das Self-Publishing entscheidest, prüfe vorab, ob der Dienstleister eine ISBN zur Verfügung stellt und was diese zusätzlich kostet. Wer im Selbstverlag veröffentlicht, kann bei der MVB eine ISBN beantragen. Eine einzelne ISBN kostet derzeit 70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die ISBN ist Teil des Barcodes, der in der Regel auf der Umschlagrückseite des Buches aufgedruckt ist. Zudem ist sie im Impressum anzugeben.
Barcode
Über einen Barcode können Einzelhändlern und Onlineshops dein Buch identifizieren. Der Buch-Barcode enthält die Strichcodierung sowie die ISBN und den Verkaufspreis. Wie die ISBN ist auch der Barcode unverzichtbar, wenn du dein Buch im Buchhandel verkaufen möchtest. Auch ihn stellen der Verlag und Self-Publishing-Dienstleister zur Verfügung.
Impressum
Das Impressum bezeichnet eine Übersicht der Fakten zum Buch, wie ISBN, Copyright, Autorenname und Verlag, und ist Pflicht in jedem Buch. Ohne Impressum riskierst du eine Abmahnung oder Geldstrafe. Für jedes Bundesland gelten unterschiedliche Pflichtangaben. Frage am besten bei deinem Self-Publishing-Dienstleister für dein Bundesland nach.
In der Regel sind folgende Angaben in einem Impressum gefordert und als Information für Leser und Buchhändler empfehlenswert: Copyright mit Jahresangabe der Veröffentlichung und Autorenname, Auflage, Name und Dienstleister der Umschlagsgestaltung und Illustrationen, Name des Lektorats und Übersetzers, Verlag und Druck, ISBNs aller Ausgabeformate, Hinweise zum Urheberrecht und Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek.
Schau dir am besten ein Beispielimpressum an oder nimm dir die Bücher aus deinem Bücherregal als Vorbild. Das Impressum steht meistens vor Beginn des Fließtextes auf einer linken Seite des Buches. Die bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) informiert Leser und Buchhändler darüber, dass dein Buch in der Deutschen Nationalbibliographie verzeichnet ist. Jedes Buch, das in Deutschland veröffentlicht wird, muss zweifach an die DNB gesendet werden. Informiere dich darüber, ob dein Self-Publishing-Dienstleister das übernimmt oder du dich darum kümmern musst.
Titelschutz
Sobald du dein Buch veröffentlichst, ist der Buchtitel durch das Markenrecht geschützt. Du kannst ihn bereits vor der Buchveröffentlichung schützen lassen, damit er nicht in der Zwischenzeit von anderen Autoren verwendet wird. Andersherum gilt: Wenn du eine Idee für einen Buchtitel hast, prüfe vorab, ob es ihn auf dem Buchmarkt schon gibt. Das geht beispielsweise im Verzeichnis lieferbarer Bücher oder in der Titelschutz-Rubrik des Börsenblatts. Suche ergänzend dazu auch in den gängigen Onlineshops danach.
Um Titelschutz zu beantragen, kannst du bei den Branchenmagazinen Börsenblatt oder Buchmarkt eine Titelschutzanzeige schalten. Dies gilt dann für einige Monate. Er erlischt, wenn du innerhalb dieser Zeit nicht veröffentlichst.
Persönlichkeitsrechte
Insbesondere, wenn du eine Biografie oder einen Zeitzeugenbericht veröffentlichst, gilt es, auf das Persönlichkeitsrecht zu achten. Das Persönlichkeitsrecht schützt davor, in der Öffentlichkeit negativ, entstellend oder verfälschend dargestellt zu werden. Wenn du Personen namentlich in deinem Buch erwähnst, solltest du eine schriftliche Genehmigung einholen.
Ausnahmen gelten bei prominenten Persönlichkeiten, die eine Berichterstattung in gewissem Maße hinnehmen müssen. Das heißt aber nicht, dass es erlaubt wäre, ihre Privatsphäre zu verletzen. Denn auch Personen des öffentlichen Lebens haben einen Anspruch auf das Persönlichkeitsrecht. Wenn du also in deinem Buch Unwahrheiten über einen Prominenten verbreitest, verletzt du dessen Persönlichkeitsrecht. Und aufgepasst: Quellenangaben nach Hörensagen (Wikipedia etc.) gehören nicht zu den rechtskräftigen Quellen, mit denen du eine Aussage belegen kannst.
Eine Namensänderung oder -verfremdung reicht übrigens nicht immer aus, um den Schutz von Persönlichkeitsrechten zu wahren. Wenn die Person identifiziert werden kann, riskierst du rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen. Der Hinweis im Buch, dass die genannten Personen frei erfunden sind, genügt nicht immer.
Zitate und Bildrechte
Insbesondere bei Sach- und Fachbüchern, aber auch in Romanen, werden Fremdautoren, Institutionen, Fachleute, Politiker und andere Prominente zitiert. Die Quellenangabe und das richtige Zitieren sind dabei unbedingt nötig.
Internet und soziale Netzwerke haben in den vergangenen Jahren die Hemmschwelle, Bilder bedenkenlos von Webseiten oder Social Media Plattformen zu kopieren und weiter zu verwenden, erheblich nach unten gesetzt. Dabei drohen nicht unerhebliche Strafen. Nutze deshalb niemals Bilder, Fotos, Grafiken oder sonstige Illustrationen, deren Nutzungsrechte du nicht eindeutig abgeklärt hast. Kontaktiere am besten den Urheber, den Verlag oder den Herausgeber. Wenn du Fotos aus Fotodatenbanken nutzt, prüfe vorab die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildes, bevor du es kaufst.
Ein Buch mit mehreren Autoren
Gerade im Self-Publishing ist es nicht selten, dass Autoren sich für die Veröffentlichung eines Sammelbandes zusammenschließen, etwa im Zuge eines Literaturwettbewerbs, dessen Siegerbeiträge publiziert werden sollen. Auch in klassischen Verlagen erscheinen Anthologien wie Gedicht- oder Kurzgeschichtensammlungen oder Bücher von Co-Autoren. In der Regel fungiert in solchen Fällen einer der Autoren als Herausgeber. Dieser schließt mit dem jeweiligen Verlag oder Self-Publishing-Dienstleister einen Autorenvertrag ab.
Urheberrechtlich gilt: Wenn mehrere Autoren zusammen ein Buch schreiben, das sich nicht strikt in einzelne Beiträge der jeweiligen Autoren aufteilen lässt, dann sind alle gemeinsam Urheber, sollten also alle das Buch betreffenden Entscheidungen gemeinsam treffen. Bei einzelnen Beiträgen wie Kurzgeschichten oder Fachbeiträgen ist jeder Autor Urheber seines eigenen Textes.
Um im Nachhinein keine Unstimmigkeiten untereinander zu riskieren, solltest du dich bei speziellen Rechtsfragen zu Veröffentlichungen mit mehreren Autoren an eine Rechtsberatung wenden.
Der Autorenvertrag
Egal, ob du über einen Verlag oder einen Self-Publishing-Dienstleister veröffentlichst – überprüfe den Autoren- beziehungsweise Verlagsvertrag, bevor du ihn unterschreibst. Welche Rechte sind dir wichtig? Überlege dir, worauf du Wert legst und stell sicher, dass diese Punkte im Vertrag geregelt sind. Welchen kreativen Freiraum wünschst du dir bei der Gestaltung und welche Unterstützung erwartest du vom Verlag oder Dienstleister? Wie hoch ist das Autorenhonorar angesetzt und welche Kündigungsfristen gelten? Kannst du dein Buch zusätzlich über andere Wege herausgeben und verkaufen und wie weitreichend wird dein Buch vertrieben? Auch die Nutzungsrechte werden im Vertrag geregelt wie etwa Rechte zur Übersetzung oder zum Vorabdruck, genauso die Ausgabeformate als Hardcover, Taschenbuch oder E-Book.
Steuerrecht für Autoren
Als Autor bist du Freiberufler. Gemäß Einkommenssteuergesetzes zählt jedes verkaufte Exemplar. Die Einkünfte musst du in deiner Steuererklärung am Jahresende angeben. Als Freiberufler kannst du Schreibmaterial, Arbeitszimmer, Telefon- und Internetkosten oder Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer absetzen. Achtung: Als Freiberufler bist du nicht automatisch Gewerbetreibender. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, solltest du mit dem zuständigen Finanzamt besprechen.
Wenn du vom Schreiben leben willst und hauptberuflich künstlerisch tätig bist, spielen neben den steuerlichen Aspekten auch deine Absicherung im Alter sowie im Krankheitsfall eine Rolle. Freischaffende Künstler können sich über die Künstlersozialkasse absichern.
VG WORT
Als Buchautor kannst du über die Verwertungsgesellschaft WORT Vergütungsansprüche geltend machen, die sich aus der Nutzung deines Buches ergeben. Einfach formuliert: Musiker haben die GEMA, Buchautoren oder Redakteure haben die VG WORT. Sie steht wie auch die GEMA unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Als Zusammenschluss von Autoren und Verlagen erhebt die VG WORT Gelder von Unternehmen und Institutionen wie Verlage, Bibliotheken oder Kopiergerätehersteller, die geistiges Eigentum verwerten. Diese Gelder schüttet sie an Autoren und Journalisten, also die Urheber, aus. Um an den Ausschüttungen beteiligt zu werden, musst du einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT schließen.
Worauf muss ich beim Buchmarketing rechtlich achten?
Bei allen Werbemaßnahmen über das Internet, speziell in sozialen Netzwerken, solltest du dich rechtlich vorab informieren und absichern. Insbesondere gilt das, seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ihr Ziel ist es, jedem Nutzer einer Webseite offenzulegen, welche seiner Daten gespeichert und verarbeitet werden. Das betrifft beispielsweise Kontaktformulare, Adressfelder oder Kommentarfunktionen. Zusätzlich zum Impressum braucht deine Autorenhomepage eine Datenschutzerklärung, in der aufgeführt wird, welche Daten erhoben und verarbeitet werden und ob diese an Dritte weitergegeben werden.
Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte gelten auch im Internet
Auch wenn du soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Xing für deine Buchwerbung nutzt, solltest du einige Grundregeln beachten. Auch für Onlinemedien gilt das Urheberrecht. Teilst du beispielsweise auf Facebook ein Foto, eine Grafik oder ein Zitat von jemandem, der der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat, verletzt du damit das Urheberrecht. Möchtest du Texte von einer anderen Website zitieren, nenne unbedingt die Quelle und verlinke sie. Bei Zitaten oder Abbildungen aus Büchern und Zeitschriften solltest du mit dem Verlag oder Urheber klären, ob du sie auf den sozialen Netzwerken verwenden darfst.
Stets sachlich bleiben
Vorsicht ist auch bei Bildern von Fotodatenbanken, sogenannten Stockfotos, geboten. Nur weil du sie in deinem Buch verwendet hast, kannst du sie nicht automatisch in sozialen Medien teilen. Kläre unbedingt die Nutzungsbedingungen, bevor du die Fotos kaufst.
Das Portal „Onlinemarketing Praxis“ hat einen anschaulichen Beitrag dazu veröffentlicht, dass und inwiefern das Urheberrecht auch im Internet zu beachten ist.
Auch die Persönlichkeitsrechte gelten online. Beleidigungen oder abfällige Kommentare gegenüber anderen Nutzern sind tabu. Natürlich kannst du sachlich-nüchtern Stellung nehmen – das wirkt auch souveräner und professioneller.
Auch offline gibt es im Buchmarketing rechtliche Besonderheiten zu beachten. Möchtest du beispielsweise auf deiner Lesung von einem Live-Musiker begleitet werden, kann es zu Gebührenpflichten gegenüber der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) kommen. Das hängt etwa davon ab, ob es ein eigens komponiertes oder gecovertes Musikstück ist und ob der Musiker bei der GEMA angemeldet ist. Informiere dich unbedingt vorab über das GEMA Kundencenter.
Im Zweifel solltest du dich immer von einem Fachanwalt oder juristisch versierten Lektoren beraten lassen.
Fazit
Zwar gibt es viele rechtliche Besonderheiten zu beachten, aber keine Sorge: Du bist nicht auf dich allein gestellt. Bei Fragen kannst du dich an deinen Lektor, Verlag, Self-Publishing-Dienstleister oder einen Rechtsberater wenden. Wichtig ist, dass du niemals unüberlegt vorgehst, sei es beim Schreiben, bei der Planung der Veröffentlichung oder den Marketingmaßnahmen.