Darum geht es
Wenn du dein erstes Buch vollendet hast oder dies für das laufende Jahr planst, solltest du dich jetzt über einige rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang informieren. Dazu gehört unter anderem das Urheberrecht. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten, damit deiner Buchveröffentlichung keine rechtlichen Knüppel vor die Füße geworfen werden. Bevor wir dir eine Checkliste an die Hand geben, mit deren Hilfe du dein Buch auf mögliche Fallstricke in Bezug auf das Urheberrecht überprüfen kannst, definieren wir den Begriff zunächst genauer. Zudem klären wir dich über mögliche Folgen einer Urheberrechtsverletzung auf.
Was ist das Urheberrecht?
Bevor wir näher ins Thema einsteigen, müssen wir uns zunächst klar machen, was Urheberrecht eigentlich bedeutet. Es bezeichnet den Schutz geistigen oder materiellen Eigentums eines Urhebers, wobei für einen Urheberschutz vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
- Das Werk muss durch einen Schaffensprozess des Urhebers entstehen.
- Es muss wahrnehmbar sein, wobei keine dauerhafte Form gegeben sein muss.
- Es muss sich um eine kreative Eigenleistung des Urhebers handeln.
- Der Urheber und seine Persönlichkeit müssen das Werk prägen.
Das Urheberrecht betrifft daher Werke aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft und der Literatur. Es gilt daher nicht nur für Autoren, sondern auch für Komponisten, Choreografen, Fotografen, Designer, Maler, Bildhauer und weitere Berufe, die kreativ oder produktiv etwas erschaffen.
Historie des Urheberrechts
Weiterhin regelt das Urheberrecht die Rechte zwischen dem Urheber und seinen Rechtsnachfolgern. Dieser Zusammenhang war bereits in der Antike bekannt. Zu jener Zeit gab es zwar noch keinen rechtlich geregelten Schutz geistigen Eigentums, jedoch entstand damals das erste Plagiat. Der Dichter Marcus Valerius Martialis bezichtigte seinen Kollegen Fidentinus, seine Gedichte kopiert zu haben und bezeichnete ihn als Menschenräuber, was auf Lateinisch plagiarius bedeutet.
Allerdings wurde der Autor als Urheber geistiger Inhalte erst ab dem ausgehenden Mittelalter geschützt, als durch die Einführung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern Bücher schneller vervielfältigt und damit auch verbreitet werden konnten. Ab dem 18. Jahrhundert gab es in England erstmals ein Vervielfältigungsrecht, welches der Autor für einen gewissen Zeitraum an einen Verlag abtreten konnte.
Das Urheberrecht in der heutigen Form gibt es erst seit den 60er Jahren in Form des Urheberrechtsgesetz (UrhG), wobei es in den Folgejahren immer wieder Anpassungen gab, die vor allem der Globalisierung und Internationalisierung geschuldet sind. Kritiker des Urheberrechts führen allerdings immer wieder an, dass das Recht in seiner heutigen Form den (digitalen) Veränderungen in der Medienwelt nicht gerecht wird und einer Reform bedarf.
Die Auswirkungen des Internets auf das Urheberrecht
Im neuen Jahrtausend steht das Urheberrecht vor ganz neuen Herausforderungen und kann dem technischen Fortschritt kaum noch mithalten. Google oder Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram und YouTube haben einen großen Anteil daran, dass sich, insbesondere unter der jüngeren Generation, eine ganz neue Kultur entwickelt hat, die der Ansicht ist, man könne sich nach Belieben im Internet an Inhalten bedienen und diese schnell und anonym kopieren und verbreiten.
Dabei ist den meisten Menschen gar nicht bewusst, dass sie hiermit gegen das Urheberrecht verstoßen. Dieses Problem besteht vorwiegend bei Fotos, die sich leicht und ohne großen Qualitätsverlust kopieren lassen. Aber auch fremde Texte werden, häufig ohne Angabe der Quelle, auf der eigenen Webseite genutzt und somit ganz automatisch als eigenes geistiges Eigentum ausgegeben. Aus diesem Grund gab es in der jüngeren Vergangenheit Anpassungen beim Urheberrecht, so dass zum Beispiel das Umgehen des Kopierschutzes bei digitalen Werken als Straftat ausgelegt und verfolgt wird.
Ab wann ist man ein Urheber?
Wenn du als Autor deine eigenen Ideen in einem Text erfasst, dann bist du der Urheber des Werkes und verfügst damit über das alleinige Recht, dieses zu verwerten. Dieses Recht tritt ganz automatisch in Kraft und bedarf keiner weiteren Anmeldung, wie es zum Beispiel bei einem Patent nötig ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Text in schriftlicher Form erfasst wird, alleine die Idee eines Romans unterliegt keinem Schutz.
Das Urheberrecht kann nicht an Dritte übertragen werden, verbleibt also über den Tod hinaus beim Autor. Seine Erben können das Recht bis zu 70 Jahre danach noch in Anspruch nehmen, dann allerdings hat jeder die Möglichkeit, das Werk zu veröffentlichen oder zu bearbeiten. Aus diesem Grund haben wir im Rahmen unserer TREDITION CLASSICS in den vergangenen Jahren mehr als 30.000 Titel der Weltliteratur, die zuvor teilweise gar nicht mehr in gedruckter Form erhältlich waren, wieder aufgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrecht?
Neben dem reinen Urheberrecht, was wir inzwischen hinreichend definiert haben, gibt es das Verwertungsrecht, worunter das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs- sowie das Ausstellungsrecht sowie das Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht fallen, wobei alle in einem engen Zusammenhang stehen.
Das Veröffentlichungsrecht zählt zum Urheberpersönlichkeitsrecht und gibt dem Urheber das Recht zu bestimmen, ob, wie und wann das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies ist nötig, um den Inhalt zu verwerten. Der Autor kann dieses Recht ebenso wie das Verwertungsrecht selbst in Anspruch nehmen oder er tritt diesen Besitz als Nutzungsrecht an einen Verlag ab. Dieser übernimmt dann die Vervielfältigung und Verbreitung des Textes, so dass der Autor das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht abtritt, wobei die Rahmenbedingungen natürlich in einem Vertrag festgehalten werden. In diesem Zusammenhang werden auch das Honorar, eine zeitliche Begrenzung sowie weitere Aspekte festgeschrieben.
Die meisten Verlage beanspruchen das Verwertungsrecht exklusiv für sich. Bei tredition wird vertraglich ein nicht-exklusives Verwertungsrecht vereinbart, das heißt du kannst dein Buch jederzeit anderweitig veröffentlichen und vervielfältigen. Details dazu findest du in unseren AGB. Außerdem haben wir einen ausführlichen Beitrag zum Autorenrecht verfasst.
Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?
Eine Verletzung des Urheberrechts liegt dann vor, wenn die Urheber- oder Verwertungsrechte missachtet werden. Dies ist zum Beispiel bei einer unerlaubten Vervielfältigung oder Veröffentlichung eines Werkes der Fall, was straf- und zivilrechtlich verfolgt werden kann. Bevor du aber nun Ansprüche geltend machst, sollten du mit Hilfe eines Anwalts genau prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wobei es natürlich insbesondere bei einer unerlaubten Veröffentlichung im Internet häufig schwierig ist, den Verursacher ausfindig zu machen.
Ist dies jedoch gelungen, wird zunächst eine Abmahnung wegen Unterlassung versendet, im Rahmen dessen eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Als Urheber kannst du die Unterlassung und die Beseitigung der unrechtmäßigen Verbreitung sowie Schadensersatz verlangen.
Was Sie im Falle einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung tun können
Umgekehrt solltest du aber natürlich auch dein eigenes Werk auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen, unsere unten stehende Checkliste hilft dir dabei. Wenn dir aber trotz aller Vorsicht doch eine Abmahnung eines Anwalts ins Haus flattert, dann sollten du diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Prüfe ganz genau, ob die abgemahnten Vorwürfe zutreffen und ziehe am besten und nicht nur im Zweifelsfall einen Anwalt hinzu. Dieser hilft dir dann, herauszufinden, ob die Forderungen berechtigt und angemessen sind. Ist dies nicht der Fall, dann kannst du aktiv mit einer Gegenabmahnung oder einer negativen Feststellungsklage dagegen vorgehen. Allerdings trägst du hierfür mögliche Zusatzkosten, wenn sich die ursprüngliche Urheberrechtsverletzung am Ende doch als zulässig erweist.
Die Unterlassungserklärung als Bestandteil der Abmahnung
Ist die Abmahnung jedoch berechtigt, dann wirst du in der Regel aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abgeben. Unser Tipp: versuche das um jeden Preis zu vermeiden. Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag (es muss dich bei Verstoß jemand verklagen), in dem du durch deine Unterzeichnung erklärst, den abgemahnten Sachverhalt in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig stellt eine Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis dar und erhält auch eine mögliche Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung. Diesen Vertrag solltest du übrigens nicht auf die leichte Schulter nehmen, da er nicht verjährt und somit lebenslang gültig ist. Zudem kann in dem Vertrag die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung enthalten sein, was im Falle von E-Books weniger schlimm ist, bei gedruckten Büchern jedoch eine Vernichtung zur Folge haben kann, was natürlich weitere Kosten nach sich zieht.
Die Zusammensetzung möglicher Forderungen
Zusätzlich musst du den in der Abmahnung erhaltenen Forderungen nachkommen, wobei ein Anwalt die Höhe in den meisten Fällen noch reduzieren kann. Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen, wobei der eigentliche Schadensersatz nur einen Teil darstellt. Dieser berechnet sich in der Regel aus der sogenannten Lizenzanalogie. Das heißt, dass du den Wert zahlst, der sich aus einem fiktiven Lizenzvertrag ergibt. Hast du z. B. unrechtmäßig zwei Bilder verwendet, für die ein Urheber im Normalfall 300 Euro erhält, dann beträgt der reine Schadensersatz für die beiden Bilder 600 Euro.
Hinzu kommen Abmahngebühren, die jedoch für Privatpersonen vor einiger Zeit auf 150 Euro beschränkt wurden, um Abmahnwellen zu vermeiden, auf die sich in der Vergangenheit Anwaltskanzleien spezialisiert haben. Außerdem fallen noch Anwaltskosten an, die sich aus dem Gegenstandswert ermitteln, sowie ggf. Kosten für einen Gutachter. Insgesamt können sich die Kosten auf 1.000-10.000 Euro belaufen bzw. es sind in besonderen Härtefällen sogar Freiheitsstrafen von drei bis fünf Jahren möglich, wenn die Urheberrechtsverletzung einen gewerblichen Hintergrund hat.
Erste Hilfe bei Abmahnung:
- Bewahre die Ruhe
- Kontrolliere die sachliche Richtigkeit der Vorwürfe, bist du bzw. dein Buch überhaupt betroffen?
- Ziehe einen Anwalt hinzu
- Beachte die gesetzten Fristen
- Liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor?
- Sind die Forderungen angemessen?
- Entfernung der urheberrechtsverletzenden Inhalte
Kostenzusammensetzung bei einer Urheberrechtsverletzung:
- Schadensersatz
- Anwaltskosten des Urhebers
- eigene Anwaltskosten
- Abmahngebühr
- Gutachterkosten
- Beseitigungskosten
Informiere dich im Kontext „Rechtliches“ auch gern über die Gestaltung einer datenschutzkonformen Autorenhomepage.
Checkliste Urheberrecht
Diese Aspekte musst du vor (!) der Veröffentlichung prüfen
Zitate
Natürlich darfst du dich von anderen Werken inspirieren lassen, doch ganze Sätze oder gar Textpassagen anderer Autoren darfst du nicht einfach übernehmen. Die Nutzung einzelner Textpassagen eines fremden Urhebers ist im Rahmen eines Zitats möglich, wenn dies zur Hervorhebung oder Erläuterung des eigenen Inhaltes dienlich ist und das Zitat in das eigene Werk integriert ist. In diesem Fall ist es besonders wichtig, das Zitat als solches durch die Angabe der Quelle kenntlich zu machen. Erfolgt dieser Schritt nicht, handelt es sich um ein Plagiat und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Wir empfehlen unsere ausführlichen Informationen zum Zitieren.
Achtung von Persönlichkeitsrechten
Dieser Aspekt gehört nicht direkt zum Urheberrecht, ist jedoch von großer Wichtigkeit. Wenn du real existierende Personen namentlich erwähnst oder diese aus der Beschreibung klar erkennbar sind, dann können diese rechtliche Schritte einleiten, wenn sie sich wiedererkennen und als verunglimpft oder verleumdet sehen. Lasse diesen Aspekt im Zweifelsfall durch einen Anwalt klären. Schau dir dazu auch unseren Beitrag zum Autorenrecht an, in dem wir auf das Persönlichkeitsrecht noch einmal näher eingehen.
Titel und Titelschutz
Genauso wie die Inhalte eines Werkes unterliegen auch Titel dem Urheberrecht. Und da ein einprägsamer und unverwechselbarer Titel wichtig für den Erfolg eines Buches ist, solltest du nicht nur einen treffenden Titel finden, sondern auch prüfen, ob es diesen bereits gibt oder ein Wort oder Wortfolgen patentrechtlich geschützt sind. Doch auch in diesem Fall kannst du natürlich, in Verbindung mit einer angemessenen Gebühr, eine Genehmigung für die Verwendung einholen oder Varianten verwenden. Hilfe bei der Titelsuche bieten die Titelschutz-Rubrik des Börsenblatts sowie die Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes. Hast du einen guten und noch nicht geschützten Titel gefunden, so kannst du für diesen Titelschutz beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels beantragen. Dieser gilt so lange, wie der Titel verfügbar ist.
Überprüfen Sie verwendete Bilder!
Das Internet lädt einen geradezu ein, Bilder zu kopieren, doch genau in diesem Bereich gibt es aktuell die meisten Rechtsfälle. Nutze daher ausschließlich Bilder aus den gängigen Bilddatenbanken wie z. B. iStockphoto oder shutterstock. Die Verwendung dieser Bilder ist rechtssicher und meist relativ kostengünstig. Alternativ kannst du natürlich auch vom Urheber eines Bildes eine schriftliche Genehmigung für die Verwendung einholen und die Gebühr direkt an ihn zahlen. Zudem solltest du den Urheber im Impressum namentlich erwähnen.
Fazit
Dieser Artikel macht deutlich, dass das Urheberrecht sehr facettenreich ist. Er soll sensibilisieren, aber nicht abschrecken, Fotos oder Zitate in deinem Buch zu verwenden und kreativ einzubinden. Wenn du entsprechende Genehmigungen einholst, dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Umgekehrt unterliegst du als Schöpfer eines geistigen Werkes einem kulturellen Schutz. Scheue dich daher nicht, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn jemand ungefragt und ohne Kennzeichnung deine Inhalte verwendet.