Autoren sind Freiberufler
Wenn du ein Buch veröffentlicht hast, erhältst du Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Autoren sind Freiberufler nach dem Einkommensteuergesetz, genauso wie Künstler, Dozenten, Rechtsanwälte, Ärzte, Übersetzer oder Berater. Es ist wichtig, die Begriffe Freiberufler und Selbstständiger voneinander abzugrenzen. So sind Freiberufler keine Gewerbetreibenden und auch eine IHK-Mitgliedschaft ist nicht nötig. Steuerliche Pflichten sind für Freiberufler vereinfacht und für die Versicherung kannst du als Autor Mitglied in der Künstlersozialkasse werden.Kann ich als Autor nebenberuflich selbstständig sein?
Die wenigsten Autoren können vom Schreiben leben. Ein Grund mehr, zunächst nebenberuflich als Autor zu arbeiten und damit kein finanzielles Risiko einzugehen. Überwiegt dein Hauptjob bezüglich Arbeitszeit und Einkommen, musst du deine Autorentätigkeit nicht selbstständig versichern. Informiere dich am besten bei deiner Krankenkasse. Und vergiss nicht, deine nebenberufliche Tätigkeit als Autor mit deinem Arbeitgeber abzuklären. Bevor wir einen Blick auf die Steuern für Autoren werfen, erläutern wir noch einmal kurz, inwiefern eine Gewerbeanmeldung nötig ist.Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich müssen Autoren kein Gewerbe anmelden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Möchtest du beispielsweise deine Bücher über einen eigenen Onlineshop verkaufen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Allerdings nicht, wenn du im Rahmen einer Lesung ein paar Bücher zum Erwerb anbietest. Kläre das am besten mit deinem Steuerberater oder Finanzamt ab. Auch wenn du Werbeartikel verkaufst oder einen eigenen Verlag gründest, unterliegt das der Gewerbesteuer. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du neben der Zahlung der Gewerbesteuer zu einer Mitgliedschaft bei der IHK, einer Eintragung ins Handelsregister und zur doppelten Buchführung verpflichtet. Welche Rechte und Pflichten rund um Steuern für Autoren musst du nun eigentlich beachten?Anmeldung der Tätigkeit und Steuerpflichten
Um die Autorentätigkeit aufzunehmen, sind einige Schritte notwendig. Du solltest Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und deine Steuererklärung organisieren.
Wie melde ich mich als freiberuflicher Autor an?
Dem Finanzamt reicht ein formloses Schreiben als Anmeldung über deine schriftstellerische Tätigkeit. Daraufhin bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausgefüllt zurückschicken musst. Anschließend erhältst du eine Steuernummer. Der erste Schritt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Steuern für Autoren ist geschafft.
Steuern für Autoren: Die Steuererklärung
Im ersten Jahr als Freiberufler zahlst du die Steuern normalerweise erst im Folgejahr, nachdem du die Steuererklärung erstellt und einen Bescheid erhalten hast. Kalkuliere dafür sicherheitshalber 25 bis 30 Prozent des Einkommens ein. Es kann sein, dass das Finanzamt eine Hochrechnung deines Umsatzes verlangt und eine Vorauszahlung festsetzt. Zu viel gezahlte Steuern bekommst du aber zurück.
Als Freiberufler bist du verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und diese elektronisch bis 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Solltest du die Frist nicht einhalten können, beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung (in der Regel möglich bis Ende September) – ansonsten droht eine Geldstrafe.
Als Freiberufler bist du nicht zur doppelten Buchführung und zu einer Bilanz verpflichtet. Allerdings musst du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen und die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen. Hier kann dir eine Steuersoftware helfen.
Für die elektronische Steuererklärung gibt es günstige und einfach zu bedienende Programme. Beliebt sind zum Beispiel die WISO-Software, Quicksteuer oder Smartsteuer. Diese Programme fragen mittels eines Interviews relevante Daten ab und führen dich so durch die Steuererklärung. Kompetente Beratung und Hilfe bietet außerdem ein Steuerberater. Sein Honorar kannst du, ebenso wie die Kosten für eine Steuersoftware, von der Steuer absetzen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Als nebenberuflicher Autor oder bei geringem Verdienst kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, du darfst im aktuellen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro verdienen. So musst du beispielsweise keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst umgekehrt aber auch die Vorsteuer für Ausgaben zurückerstatten. Für Autoren halten sich die Ausgaben meist ins Grenzen. Auch eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung entfällt für Kleinunternehmer.
Steuern für Autoren: Was kann ich von der Steuer absetzen?
Als freiberuflicher Autor kannst du alle Ausgaben, die mit der Tätigkeit einhergehen, von der Steuer absetzen. Das fängt beim Anspitzer an und hört beim Laptop auf. Dazu zählt Büro- und Schreibmaterial wie Stifte, Blöcke und Porto, die Einrichtung des Arbeitszimmers von Schreibtisch über Drucker und Laptop bis zur Leselampe und auch die anteilige Miete für ein separates Arbeitszimmer. Auch Weiterbildungskosten für Fachbücher oder Kurse an Schreibschulen inklusive Fahrtkosten und Verpflegungspauschale kannst du steuerlich geltend machen. Genauso kann dein Besuch auf der Buchmesse unter diese Ausgaben fallen. Internet- und Telefongebühren und ein Handy wird vom Finanzamt in der Regel anteilig anerkannt, weil davon auszugehen ist, dass diese auch privat genutzt werden. Auch die Renten- und Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar, für nebenberuflich Selbstständige gibt es hier Grenzen. Was du als Freiberufler absetzen kannst, findest du auch auf dem Blog von Billomat.
Ganz wichtig für alle nebenberuflichen Autoren: Die Ausgaben für deinen Hauptjob machst du in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend, für die Tätigkeit als Schriftsteller gibst du sie als Ausgaben an.