Finanzielle Absicherung als Autor
Wenn du als Buchautor, Texter oder Redakteur selbstständig arbeiten möchtest, ist es ganz wichtig, dass du dich mit den Themen finanzieller Absicherung und Vorsorge gut auseinandersetzt. Denn als Selbstständiger bist du nicht nur selbst für die Abgabe von Steuern, sondern auch für die Zahlung der Sozialversicherungen verantwortlich. Speziell für Künstler und Freiberufler bietet die Künstlersozialkasse die Möglichkeit, sich finanziell abzusichern. Wie das funktioniert, erläutern wir dir im Folgenden. Wenn du deine Autorentätigkeit nebenberuflich betreibst, empfehlen wir dir unseren Beitrag zum Thema Steuern für Autoren.
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?
Ein nicht zu unterschätzender, monatlicher Kostenaufwand erwartet dich als Autor, denn du hast ja keinen Arbeitgeber, der anteilig für deine Sozialversicherungen zahlt. Für viele selbständigen Autoren ist die Krankenversicherung ein erheblicher Kostenpunkt, denn je nach Tarif können monatlich um die 800 Euro fällig werden. Die Rentenversicherung vernachlässigen viele Autoren leider komplett, da sie die monatlichen Kosten kaum tragen können. Für Autoren, Künstler und viele Freiberufler gibt es daher seit 1983 die Künstlersozialkasse zur finanziellen Absicherung und der Vermeidung von Altersarmut. Die KSK hat die Aufgabe, dass selbständige Autoren und Künstler einen vergleichbaren Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Arbeitnehmer.
Die KSK, oft verkürzt auch Künstlerkasse genannt, ist übrigens selbst kein Leistungsträger, sondern koordiniert die Abführung der Beiträge für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Auch als selbstständiger Autor hast du die Möglichkeit, dich in die KSK aufnehmen zu lassen, um für deine Absicherung Sorge zu tragen.
Vor- und Nachteile der Künstlersozialkasse
Im Regelfall müssen Selbstständige die Sozialversicherung zu 100% alleine tragen, da der Arbeitgeberanteil wegfällt. Hier springt die KSK ein und übernimmt diesen Anteil, so dass Versicherte nur noch die Hälfte der Beiträge zahlen müssen. Die andere Hälfte wird vom Bund (40%) und aus den Beträgen von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen beauftragen (10%), übernommen. tredition zahlt daher auch regelmäßig 4,2% der an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare an die KSK. Die Beiträge der Versicherten sind an das Einkommen gebunden, freiwillig versicherte Selbstständige zahlen dagegen einen Mindestbeitrag von aktuell etwa 160 Euro.
Mit steigendem Honorar erhöht sich natürlich auch der absolute Betrag, den man in die Rentenversicherung einzahlen muss. Dies wird von einigen Publizisten als Nachteil gesehen. Zudem ist der Antragsprozess etwas mühsam, da man zahlreiche Dokumente vorlegen muss. Wenn man einmal über die KSK versichert ist, dann kommt man so schnell nicht wieder raus, solange man publizistisch tätig ist. Denn für freischaffende Publizisten und Künstler besteht eine Versicherungspflicht. Ausnahmen gibt es nur, sofern du noch andere Tätigkeiten ausübst, beispielsweise eine selbständige Arbeit, die nicht künstlerischer oder publizistischer Natur ist oder wenn du zusätzlich wieder als Arbeitnehmer beginnst zu arbeiten und die Einkünfte hieraus bestimmte Werte übersteigen.
Welche Voraussetzungen gibt es für eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse?
Wer hauptberuflich als Schriftsteller tätig ist und über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro Einnahmen im Jahr liegt, der hat gute Chancen auf eine Aufnahme. Liegt man mehrere Jahre in Folge unter dieser Grenze, kann es sein, dass man aus der KSK ausgeschlossen wird. Eine Ausnahme gilt für Einsteiger, so dass es in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der schriftstellerischen Tätigkeit möglich ist, weniger als 3.900 Euro pro Jahr zu verdienen. Wichtig ist auch, dass eine mögliche weitere selbstständige Tätigkeit die Grenze von 450 Euro Gewinn nicht überschreitet, so dass die schriftstellerische Tätigkeit in jedem Fall der Hauptberuf ist.
Zudem darf man nicht mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, da die Tätigkeit dann hauptsächlich nicht mehr publizistisch, sondern unternehmerisch ist. Solltest du noch studieren oder parallel zu deiner schriftstellerischen Tätigkeit ein Studium aufnehmen, so kann es auch dann möglich sein, sich weiterhin über die KSK zu versichern. Dies wird im Einzelfall von der KSK geprüft. Es ist in diesem Kontext zu guter Letzt auch zu beachten, dass nur die wenigsten Autoren vom Schreiben leben können.
Wie hoch sind die Beiträge für die Künstlersozialkasse?
Am Jahresende wird man von der KSK zu einer Schätzung des Einkommens für das Folgejahr aufgefordert. Wenn sich im Verlauf des Jahres Änderungen ergeben, sollten diese nachgemeldet werden, so dass die Beiträge dann nach oben oder unten angepasst werden können. Eine rückwirkende Erhöhung oder Senkung der Beiträge ist allerdings nicht möglich. Jedes Jahr kontrolliert die KSK bei etwa 5% der Versicherten, ob das Einkommen korrekt geschätzt wurde oder ggf. Änderungen gemeldet wurden. Abweichungen in geringem Maße sind aber erlaubt. Aktuell liegen die Sätze bei 18,6% für die Rentenversicherung und 14,6% für die Krankenversicherung. Hier kommen noch 3,05% bzw. 3,3% (für Kinderlose) Pflegeversicherung dazu. Als Mitglied der KSK zahlst du dann nur die Hälfte dieser Prozentsätze bezogen auf dein Jahresarbeitseinkommen (Betriebseinnahmen minus -ausgaben).
Kann ich mit einem Gewerbe in die Künstlersozialkasse?
Mit dieser Frage musst du dich auseinandersetzen, sofern du als Autor ein Gewerbe betreibst. Ein Gewerbe musst du dann anmelden, wenn du beispielsweise deine Bücher oder passende Werbeartikel über einen eigenen Shop verkaufst. Dies würde dann eine weitere Selbstständigkeit darstellen, deren Einnahmen 450 Euro pro Monat nicht übersteigen dürfen, um in die KSK aufgenommen zu werden. Wichtig zu wissen ist generell: Ein Gewerbe ist keine Voraussetzung für die Aufnahme in die KSK und schließt diese auch nicht aus. Die KSK kann auch nicht beurteilen, ob ein Gewerbe für deine Tätigkeit notwendig ist. Hierzu musst du dich bitte an das für dich zuständige Gewerbeamt wenden.
Fazit
Wenn du erwägst, dich mit deiner schriftstellerischen Tätigkeit selbstständig zu machen – diese also nicht nur nebenberuflich auszuüben – solltest du dich nicht nur frühzeitig mit Fragen der finanziellen Absicherung befassen, sondern auch die Künstlersozialkasse früh kontaktieren, um alle deine eventuellen Fragen zu klären. Wenn du die Kriterien einer Aufnahme in die KSK erfüllst, stellt diese eine wertvolle Form der Absicherung für dich als selbstständigen Autor dar.
Übrigens: Wenn du über die Künstlersozialkasse bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst du auch durch deine Krankenkasse prüfen lassen, ob für deinen Ehepartner und deine Kinder eine kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bestehen kann. Die Überlegung, ob eine komplett selbstständige Autorentätigkeit für dich infrage kommt, ist eng damit verbunden, wie erfolgreich sich deine Bücher verkaufen.