Was kann man zitieren?
Eine korrekte Zitierweise sollte jeder Autor in seinem Buch beherzigen. Viele Autoren möchten in ihrem Buch an einer oder mehreren Stellen ein Zitat aufnehmen, beispielsweise aus dem Buch eines anderen Autors, aus einem Zeitungsinterview, einer öffentlichen Rede einer berühmten Persönlichkeit etc. Insbesondere bei Sach- und Fachbüchern ist dies häufig der Fall. Aber auch in Romanen können Zitate vorkommen, wenn du als Autor beispielsweise eine Zeile eines Musikstücks in der Romanhandlung zitierst.
Was bedeutet zitieren?
Zitieren bezeichnet die wörtliche Wiedergabe einer Äußerung aus einem veröffentlichten und oft bekannten Text. Zu unterscheiden ist zwischen wörtlichen, also direkten und nicht-wörtlichen, d.h. indirekten Zitaten.
Wenn Du wörtlich zitierst, übernimmst du eine Textstelle exakt aus dem zitierten Buch mit allen orthographischen Besonderheiten (Fettungen, Kursivdruck o.ä.). Das wörtliche Zitat wird mit Anführungszeichen am Anfang und Ende gekennzeichnet sowie der entsprechenden Quellenangabe.
Ein Beispiel: „Das Urheberrecht entsteht allein dadurch, dass Sie Texte schreiben, die einen gewissen Grad an Individualität besitzen.“ (Recht für Selbstverleger und Autoren, René Jorde, tredition 2018, S. 33).
Nicht-wörtliche Zitate, auch Paraphrasen genannt, sind Inhalte aus einem anderen Text, die du mit eigenen Worten wiedergibst. In wissenschaftlichen Arbeiten finden sich häufig solche Paraphrasen, die meist mit einem „vgl.“ (Vergleiche) sowie der jeweiligen Quellenangabe gekennzeichnet werden. Neben Text ist es auch möglich, Musikpassagen oder Bilder als Zitate zu verwenden, dann wird von Musik- oder Bildzitaten gesprochen.
Welche rechtlichen Anforderungen hat ein Zitat?
Wie schon in unseren Ausführungen zum Urheberrecht erwähnt, ist das Zitatrecht über das Urheberrecht geregelt. Genau genommen ist das Recht zu zitieren ein Beispiel für eine sogenannte urheberrechtliche Schranke. Damit werden Vorschriften des Gesetzgebers bezeichnet, die – wie der Begriff schon sagt – das Urheberrecht in gewissen Punkten einschränken. So ist es rechtlich gesehen dem Urheber unter bestimmten Bedingungen zuzumuten, dass aus seinem Text zitiert wird.
Für Zitate gilt in Deutschland § 51 des Urheberrechtsgesetzes(UrhG). Vereinfacht formuliert, erlaubt dieser Paragraph die Vervielfältigung und Verbreitung „eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“ Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen
- Großzitaten (d.h. große Teile eines Werkes oder ein ganzes Werk, z.B. ein Gedicht),
- Kleinzitaten, d.h. ein Auszug aus einem Werk
- und Musikzitaten, d.h. Stellen eines Musikstücks.
Was ist der Zitatzweck?
Ganz wichtig ist in § 51 UrhG das kleine Wörtchen „Zweck“: Der Zitatzweck besagt, dass nur zitiert werden darf, wenn das Zitat dazu dient, eigene Inhalte zu belegen oder zu erörtern oder sich kritisch mit dem Zitat auseinanderzusetzen. Rechtlich wird hier von einer sogenannten „Belegfunktion“ des Zitates gesprochen. Es ist also rechtlich nicht zulässig, ein Zitat zur bloßen Information der Allgemeinheit oder zur Ausschmückung zu verwenden. Hier ist wirklich Vorsicht geboten. Um es noch einmal ganz klar zu formulieren: § 51 des UrhG ist kein Freibrief dafür, beliebig andere Werke mit Quellenangabe zu zitieren. Wenn der Zitatzweck nicht erfüllt ist, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. Wenn du in deinem Sachbuch also Zitate aus einem anderen Fachbuch anführst, nur um das eigene Buch ohne große Mühe mit zusätzlichen Inhalten anzufüttern, ist dies rechtswidrig. Du darfst den betreffenden Autor nur zitieren, wenn du damit deine eigenen Ausführungen belegen oder diesen entgegenstellen kannst.
Zitieren aus Musikstücken
Ebenso vorsichtig solltest du sein, wenn du in deinem Roman beispielsweise Zeilen eines Musikstücks erwähnst, um beispielsweise eine Szene zu erheitern – in diesem Moment schmückst du dein Buch lediglich mit dem Refrain aus. Selbst wenn die zitierten Zeilen aus dem Lied noch so kurz sind und du den Urheber des Musikstücks nennst, kann dies rechtliche Konsequenzen für dich haben. Sobald due also fremde Textstellen, komplette Texte, Musik- oder Filmzitate in dein Buch aufnehmen möchtest, solltest du stets die wichtige „Belegfunktion“ im Hinterkopf haben.
Besonderheiten bei Bildzitaten
Abgesehen von einigen Ausnahmen lebt fast jedes Buch von beeindruckenden Fotos oder Illustrationen, die das Geschriebene veranschaulichen, symbolisieren oder in irgendeiner Form optisch zum Ausdruck bringen. Insbesondere ein Foto auf dem Cover soll dazu dienen, potenzielle Leser auf das eigene Buch aufmerksam zu machen. Genauso wie wörtliche Zitate sind aber auch Fotos (= Bildzitate) urheberrechtlich geschützt.
Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Zitatrecht bei Bildern weitaus komplexer ist als bei Textzitaten. Dies hat folgenden Hintergrund: Wenn du als Autor ein Foto, das du nicht selbst erstellt hast, in deinem Buch verwendest, übernimmst du damit automatisch das gesamte Werk des jeweiligen Fotografen, während es bei Texten möglich ist, nur einzelne Worte oder Sätze als Ausschnitt des jeweiligen Werks zu zitieren. Rein rechtlich ist also der Urheber des Bildzitates stärker „belastet“, da sein komplettes Werk übernommen wird.
Fotos nie ohne Einwilligung verwenden
Da Fotos also ebenso wie Textzitate durch das Urheberrecht geschützt sind, benötigst du eine – bestmöglich schriftliche – Einwilligung, auch Lizenz genannt, zur Verwendung der gewünschten Fotos in deinem Buch. Das heißt: Kläre mit dem Fotografen die erforderlichen Nutzungsrechte für das Foto in deinem Buch.
Häufig, insbesondere wenn es um symbolhafte Coverabbildungen geht (Sonnenuntergang, Meeres- oder Bergpanorama, Gegenstände jeder Art etc.) bietet sich die Verwendung von Fotos aus Bilddatenbanken wie iStockphoto oder shutterstock an. Aber Vorsicht: Achte exakt auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzrechte, die beim jeweiligen Foto angegeben sind und lies dir die Lizenz- und Geschäftsbedingungen der Fotodatenbank aufmerksam durch. Es ist ebenso zu empfehlen, dass du den Vorgang des Herunterladens des Fotos dokumentierst, beispielsweise mit einem Screenshot. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn du aus einer Datenbank ein kostenloses Foto heruntergeladen hast. Nicht immer klären die Fotodatenbanken, ob derjenige, der das Foto der Datenbank zur Verfügung gestellt hat, auch wirklich der Urheber bzw. dazu berechtigt ist. Wenn du alle eigenen Vorgänge entsprechend dokumentierst und sich an die Nutzungsbedingungen hälst, bist du auf der sicheren Seite (vgl. dazu „Recht für Selbstverleger und Autoren“, René Jorde, tredition, S. 102f.).
Fotos nicht verändern
Ganz wichtig ist auch: Ein Bildzitat, also das von dir in deinem Buch verwendete Bild, darfst du nicht verändern. Eine Verkleinerung im normalen Ausmaß ist zwar nicht problematisch, wohl aber ein Beschnitt oder eine Farbveränderung. Dies ist im Rahmen des Zitatrechts nicht zulässig. Möchtest du aus stilistischen Gründen unbedingt eine Veränderung des Bildes vornehmen, musst du dies mit dem Fotografen abklären und dir eine Genehmigung dafür einholen.
Eigene Fotos
Du bist der Urheber von Fotos, die du selbst gemacht hast – ebenso wie du Urheber deines eigenen Buches bist. Allerdings kannst du evtl. Rechte Dritter verletzen, falls du Personen fotografiert hast. Es ist also sehr wichtig, dass du in diesem Falle die Erlaubnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Fotos in deinem Buch einholst.
Der Gesetzgeber gewährt hier allerdings ein paar Ausnahmen, die es erlauben, ein Foto ohne die Einverständniserklärung der Abgebildeten zu veröffentlichen, zum Beispiel Fotos von öffentlichen Großveranstaltungen, bei denen nicht einzelne Personen im Fokus stehen oder Passanten auf Abbildungen von Gebäuden, Denkmälern etc.
Obacht ist auch geboten, wenn du einen Gegenstand/ein Objekt fotografiert hast, das selbst womöglich urheberrechtlich geschützt ist, etwa ein Gemälde. In diesem Falle solltest du mit dem jeweiligen Museum/Inhaber etc. die Rechtslage klären (vgl. „Recht für Selbstverleger und Autoren“, René Jorde, tredition, S. 104). Übrigens: Unabhängig davon, ob du Fotos aus Bilddatenbanken oder eigene Fotos verwendest, kannst du diese für die Coverillustration gern in eine unserer zahlreichen Umschlagvorlagen integrieren. Teste Sie einmal ganz unverbindlich unseren Cover-Designer.
Fazit
Wenn du ein Buch schreiben und darin aus einem anderen Buch zitieren möchtest, ist zwischen wörtlichen und nicht wörtlichen Zitaten zu unterscheiden. In jedem Fall musst du darauf achten, die im Urheberrecht geforderte Belegfunktion des Zitates einzuhalten. Das von dir verwendete Zitat sollte also in deinen eigenen Text integriert sein und diesen ergänzend erläutern, bekräftigen, zum Verständnis deines Textes beitragen etc.
Bei der Verwendung von Fotos, im Fachjargon Bildzitaten, musst du dir eine Lizenz zur Verwendung vom Fotografen einholen oder aber du verwendest Fotos aus Bilddatenbanken, die für den Zweck einer Buchveröffentlichung freigegeben sind. Achtung: Bitte die jeweiligen Lizenzrechte zum Foto und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fotodatenbank genau lesen.
Bei eigenen Fotos achte bitte darauf, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzten, indem du einzelne Personen ohne deren Einwilligung abbilden.
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