Steuerpflicht als Autor
Steuerrechtlich gelten alle Autoren als Unternehmer. Das bedeutet, dass alle Autoren theoretisch umsatzsteuerpflichtig sind. Bei jährlichen Umsätzen unter gewissen Mindestgrenzen, kann die Umsatzsteuerpflicht entfallen. Dazu solltest du aber im Zweifelsfall einen Steuerberater fragen. Achtung: Umsatzsteuer ist nicht gleich Einkommensteuer. Generell bist du dazu verpflichtet, alle Einkünfte durch deine Tätigkeit als Autor in deiner Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Verkauf des eigenen Buches an Dritte
Du hast die Möglichkeit über deinen Kundenaccount jederzeit Eigenexemplare deiner Bücher zu bestellen, um diese dann selbst an interessierte Leser zu verkaufen. Dabei musst du die Buchpreisbindung beachten und dich an den festgelegten Verkaufspreis halten.
Du bist dazu verpflichtet, deine Verdienste als Autor in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Ob und wie viel Einkommensteuern dann darauf erhoben werden, hängt von deinen anderen Einkünften und Kosten ab, die du damit in Zusammenhang bringst.
Künstlersozialkasse
Speziell für Künstler und Freiberufler bietet die Künstlersozialkasse die Möglichkeit, sich finanziell abzusichern. Möchtest du dich als Buchautor selbstständig machen, erklären wir dir hier was es mit der Künstlersozialkasse auf sich hat und warum dies wichtig für dich ist.