Abgabe an Nationalbibliotheken

Deutsche Nationalbibliothek

In Deutschland gibt es die Pflicht von jedem publizierten Buch ein Exemplar in der Nationalbibliothek zu hinterlegen. tredition übernimmt diese Pflicht für alle mit tredition ISBN veröffentlichten Bücher. Wir liefern das sog. Pflichtexemplar als „digitale Ressource“ ab. Das bedeutet, dass wir der Nationalbibliothek eine digitale Ausgabe deines Buchprojektes zur Verfügung stellen.
Wird aber eine Absatzhöhe von 25 Stück erreicht, dann müssen auch zwei gedruckte Exemplare abgeliefert werden. Bezüglich der ggf. notwendigen Ablieferung von gedruckten Exemplaren wendet sich die DNB an die Autoren, da diese zur Ablieferung verpflichtet sind, weil sie das Verbreitungsrecht innehaben. Hier musst Du als Autor die Exemplare bestellen und entsprechend an die DNB versenden.

Landesbibliotheken

Jedes Bundesland in Deutschland hat eine Landesbibliothek. Die Landespressegesetze regeln Pflichtexemplare dort zu hinterlegen. Je nach Bundesland ist die Regelung unterschiedlich. Einige Bundesländer lassen digitale Ressourcen zur Erfüllung der Ablieferungspflicht zu. Andere bestehen bei gedruckten Buchprojekten darauf, dass die Pflichtexemplare in gedruckter Form hinterlegt werden. Entscheidend dafür, bei welcher Landesbibliothek ein Pflichtexemplar hinterlegt werden muss, ist der Publikationsort.
Der Publikationsort ist der Ort, wo ein Buchprojekt veröffentlicht wird. Im Zeitalter digitalen Publizierens ist der Publikationsort strittig. Ist es beim Self-Publishing der Wohnort des Autors, des Herausgebers, oder der Sitz des Self-Publishing-Dienstleisters? Oder ist es der Ort des Servers über den die Publikation gemacht wurde? Die regelnden Gesetze stammen aus Zeiten, wo es noch keine digitalen Publikationswege gab, die mittlerweile alle Medienunternehmen nutzen.
tredition übermittelt den Wohnort des Account-Inhabers als Publikationsort. Dementsprechend gilt für die Ablieferungspflicht das Landespressegesetz, in welchem Bundesland der Wohnort des Account-Inhabers verortet ist.
tredition übernimmt die Ablieferungspflicht an Landesbibliotheken nicht. Dafür bist du als Account-Inhaber selber verantwortlich.

Ablieferungspflichten in anderen Ländern

Jedes Land hat eigene Regelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren an Staats- und Nationalbibliotheken o.ä. Da der Publiktionsort beim digitalen Publizieren strittig ist, kann es vorkommen, dass Ablieferungspflichten in anderen Ländern gelten. Wie diese geregelt sind, musst du bitte selber in Erfahrung bringen.
Wenn keine Pflichtexemplare bei Staats- oder Landesbibliotheken hinterlegt werden, geschieht meistens nichts. Es kann dazu kommen, dass eine Erinnerung zur Ablieferungspflicht versendet wird. Diese wird an die im Impressum eine Buches angegebene ladungsfähige Adresse gesendet. Sofern hier im Rahmen des Impressumservice die Adresse von tredition angegeben ist, leiten wir diese Erinnerung an dich zur Erfüllung weiter.

Noch Fragen offen? Wir helfen gerne weiter.

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