Verantwortung für die Inhalte

Angaben im Impressum

Alle Bücher müssen ein rechtsgültiges Impressum enthalten. Die Pflicht für die Angabe eines Impressums und welche Informationen dieses enthalten muss, regeln Pressegesetze. Je nach Land oder Bundesland sind diese unterschiedlich. Zudem gibt die EU im Rahmen der General Product Safety Regulation (GPSR) vor, dass ab dem 13.12.2024 die Angabe deiner E-Mail Adresse im Impressum Pflicht ist.

Das Impressum dient dazu, auszuweisen, wer für die Inhalte verantwortlich ist. Wenn sich jemand durch die Inhalte des Buches in seinen Rechten verletzt fühlt, dient das Impressum als Adressangabe, an wen sich der vermeintlich Geschädigte wenden kann.

Wir stellen einen „Impressum-Generator“ zur Verfügung, mit dem du dir ein Impressum für dein Buchprojekt erstellen kannst. Als Autor bis du für die Richtigkeit des Impressums verantwortlich.

Klarname und Pseudonym

Wenn ein Buch im Buchhandel oder im tredition Onlineshop zum Kauf angeboten wird, benötigt es den Namen des Autors oder mehrerer Autoren. Es steht dir frei, ob du deinen echten Namen – also deinen „Klarnamen“ – oder unter einem Pseudonym veröffentlichst. Ein Pseudonym ist ein Künstlername. Du solltest bei einem Pseudonym immer prüfen, ob dieses bereits von jemand anderem Verwendet wird. Am besten geht das über eine Google Recherche.

Die Verwendung eines Pseudonyms hat dieselben rechtlichen Anforderungen wie die Verwendung des Klarnamens. Das bedeutet, dass der oder die Autoren über die im Impressum angegebene Adresse postalisch erreichbar sein müssen.

Urheberrecht und Vertriebsrecht

Wenn du bei tredition ein Buch veröffentlichst, erteilst du uns Vertriebsrechte. Das bedeutet, dass du uns erlaubst, dein Buch zu verkaufen. Ohne diese Rechteübertragung dürften wir dein Buch nicht verkaufen. Die genauen Vertriebsrechte findest du in den AGB.

Vertriebsrechte sind etwas ganz anderes als Urheberrechte. Urheberrechte an einem Buch entstehen in dem Moment, wo sie von dir geschrieben wurden. Urheberrechte sind nicht übertragbar. Das bedeutet, dass diese immer bei dir bleiben. Es darf also niemand ohne deine Einwilligung Inhalte deines Buches verwenden.

In gleicher Art und Weise gilt das Urheberrecht natürlich auch, wenn du Inhalte von anderen verwendest. Inhalte anderer Autoren musst du entsprechend kennzeichnen oder die Vertriebsrechte dafür haben. Die Wiedergabe größerer Textpassagen – auch unter Angabe des Urhebers – unterliegen Zitationsrichtlinien.

Weltweit gelten unterschiedliche Gesetze. So erlischt beispielsweise urheberrechtlicher Schutz in den USA 50 Jahre nach dem Tod eines Autors. Das bedeutet, dass die Inhalte eines Autors dann „gemeinfrei“ sind und somit kommerziell genutzt werden können. In Deutschland liegt diese Grenze bei 70 Jahren. Die kommerzielle Nutzung eines Inhaltes, dessen Urheber vor 50 Jahren verstorben ist, ist in den USA erlaubt. In Deutschland jedoch noch nicht.

Zitate und Plagiate

Wenn du Inhalte anderer Autoren verwendest, bist du zur korrekten Angabe der Quelle der Inhalte verantwortlich. Sofern du die Quelle korrekt angibst, nennt man das „Zitieren“. Wenn du die Quelle nicht korrekt angibst, nennt man es „Plagiat“.

Für die korrekte Quellenangabe bei Zitaten gibt es Richtlinien. Am häufigsten werden die „APA“-Richtlinien angewendet. Bei inkorrekter oder sogar fehlender Quellenangabe, kann es dazu führen, dass akademische Titel aberkannt werden. Im Zivilrecht, kann die unerlaubte Verwendung fremder Inhalte zu empfindlichen Schadenersatzklagen führen.

Inhalte von Künstlicher Intelligenz

Die Möglichkeiten, Inhalte, die durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden, in einem Buch zu verwenden, entwickeln sich schnell. Die Gesetze und Rechtsprechung dazu nicht. Ob und in wieweit die Inhalte einer KI urheberrechtlich geschützt sind, regeln die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der KI-Betreiber sowie Urheberrechtsgesetze eines Landes.

Da sich die Rechtsprechung auf diesem Gebiet erst entwickelt, solltest du dir aktuelle Informationen einholen, sofern die KI-Inhalte verwendest. Wichtig ist, dass du im Impressum den Hinweis ergänzt, dass deine Texte mit oder mit Hilfe durch KI erstellt wurden. Darauf legen einige Händler jetzt bereits Wert und nehmen dein Buch ansonsten eventuell nicht in ihren Verkauf mit auf.

Grafiken/Bilder

Die Verwendung von Grafiken und Bildern im Innenteil und auf dem Cover unterliegt denselben Regelungen wie geschriebene Inhalte. Wenn du Grafiken oder Bilder von anderen Urhebern in deinem Buch verwendest, benötigst du die Zustimmung der Urheber und meistens auch das Vertriebsrecht zur Verwendung.

Wenn du Bilder aus Bilddatenbanken verwendest, regeln deren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen die Möglichkeiten der Verwendung. Häufig gibt es verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, die auch „Lizenzen“ genannt werden.
Auf gar keinen Fall darfst du Bilder verwenden, die du aus dem Internet heruntergeladen hast, ohne dass du eine Lizenz dafür hast. Hier besteht ein erhebliches Risiko von Schadenersatzklagen. Das ist auch richtig: warum sollst du mit dem geistigen Eigentum anderer Geld verdienen ohne dass diese etwas davon erhalten. Du möchtest ja auch nicht, dass jemand deine Buchinhalte nutzt, ohne dass du davon profitierst.

Bitte prüfe also auf den jeweiligen Seiten, wo du die Bilder her hast, in deren Nutzungsbedingungen, ob und wie du die Bilder verwenden darfst und was du ggf. im Impressum angeben musst.

Verletzung anderer Gesetze und Rechte

Neben dem Urheberrecht können auch andere Rechte, Gesetze oder Regelungen im Zusammenhang mit deiner Buchveröffentlichung eine Rolle spielen. Persönlichkeitsrechte können durch Inhalte eines Buches verletzt werden. Dieser Fall tritt schnell und häufig unbeabsichtigt ein. Werden in einer Autobiografie die echten Namen von Personen genannt, so kann das schon den Sachverhalt der Persönlichkeitsrechtsverletzung haben. Sofern die genannten Personen nicht „Personen des öffentlichen Lebens“ sind (z.B. Politiker), benötigen Autoren die Zustimmung der genannten Personen für die Veröffentlichung der Inhalte.

Außerdem ist der Inhalt über diese Personen relevant. Erwähnt ein Autor in einer Autobiografie, das seine Tante unter Gewichtsproblemen leidet, so verletzt das die Persönlichkeitsrechte der Tante. Selbst wenn die Tante nicht namentlich genannt ist, so kann der Leser dennoch Rückschlüsse ziehen, wer die Person ist. Die Tante hätte in diesem Fall Ansprüche, die Verbreitung des Inhaltes zu unterlassen und Schadenersatzansprüche.

Rechtliche Regelungen haben regional unterschiedliche Geltung. So werden Schadenersatzansprüche durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Deutschland mit ein paar Tausend Euro verhältnismäßig gering angesetzt. Ganz anders ist es in den USA und Groß-Britannien, wo Schadenersatzansprüche von mehreren Millionen Euro gerichtlich zugesprochen werden. Wenn du dir unsicher bist, ob du deinen Text so verwenden darfst, dann müsstest du dich an einen Fachanwalt für Medienrecht wenden. Dieser sollte dich eingehend beraten können und dich auf eventuelle Verstöße hinweisen, so dass du diese noch verhindern kannst.

Noch Fragen offen? Wir helfen gerne weiter.

Inhalt

Entdecke unsere Welt

Überzeug dich einfach selbst und probiere tredition aus. Unsere Tools sind nur einen Klick entfernt. Ohne Verpflichtung. Ohne Kosten.