Buchtitel

Titelprüfung

Bevor du dich für einen Buchtitel entscheidest, solltest du unbedingt überprüfen, ob dein gewünschter Titel schon verwendet wird. Dafür suchst du am einfachsten bei einem Online-Buchhändler, z.B. Amazon oder Thalia und in einer Suchmaschine (wie Google) nach deinem gewünschten Titel.
Wenn dein gewünschter Titel schon verwendet wird, muss das noch nicht bedeuten, dass du diesen nicht verwenden kannst. Der Untertitel kann hier als Differenzierungsmerkmal dienen. Ein (etwas einfallsloser) Titel für eine Autobiografie ist z.B. „Mein Leben“. Dafür findet Amazon mehr als 10.000 Einträge. Mit einem Untertitel, der beschreibend ist, kann so ein einzigartiger Buchtitel werden. Um ganz sicher zu gehen empfehlen wir dir, den Verlag anzuschreiben, von dem die Veröffentlichung stammt und um Erlaubnis zu bitten, den Titel verwenden zu dürfen.

Ein Buchtitel kann mehrfach verwendet werden, wenn das Genre unterschiedlich ist. Es ist jedoch nicht unsere Empfehlung. Versuche einen einzigartigen Buchtitel zu finden. Das kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen, ist aber ein absolut wichtiges Merkmal deines Buches.

Titelschutz

Buchtitel sind rechtlich geschützt. Es gibt für Buchtitel keinen Eintrag als geschützte Marke. Derjenige, der einen Buchtitel zuerst nachweislich verwendet, genießt den Schutz und kann eine Unterlassung erwirken, wenn andere unter demselben oder sehr ähnlichem Titel im gleichen Genre ein Buch veröffentlichen.

In einigen Ländern gibt es Möglichkeiten, einen Buchtitel vor der Veröffentlichung zu schützen. Im deutschsprachigen Buchmarkt bieten diese Plattformen kostenpflichtige Titelschutzanzeigen an:


Die rechtliche Grundlage ist jedoch fragwürdig und wenig durchsetzbar. Ein Buch kann mittlerweile von jedem Ort der Welt veröffentlicht werden. Wenn ein Autor, der in den USA wohnt, ein deutschsprachiges Buch mit einem Buchtitel veröffentlicht, der entweder durch Titelschutzanzeige oder durch frühere Veröffentlichung geschützt ist, so hat der Geschädigte wenig Handhabe, das zu unterbinden. Um den Rechteverletzer zur Unterlassung zu zwingen, bedarf es eines Gerichtsurteils, das den Rechteverletzer auch erreicht. Eine gewonnene Unterlassungsklage vor einem deutschen Gericht, kann in den USA kaum durchgesetzt werden.

Noch Fragen offen? Wir helfen gerne weiter.

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